Allgemeine Geschäftsbedingungen

KPL-Staßfurt
Am Silberfeld 2
39418 Staßfurt

Telefon: +49 (0) 3925 28 28 22
Telefax: +49 (0) 3925 28 29 06
E-Mail: kpl-sft@kpl-sft.de
Internet: www.kpl-sft.de

Vertretungsberechtigter Inhaber
Dipl.-Ing.(FH) Th. Föckler

Registergericht
Amtsgericht Stendal

KPL-Staßfurt Registernummer:
HRA 2026

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
152036483

Steuernummer:
107 220 01 406

Geltungsbereich

Diese nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Besteller (nachfolgend „Besteller“ genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen

Angebote und Vertragsabschluss

  • In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.
  • Speziell ausgearbeitete Angebote sind 30 Tage gültig.
  • Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn wir unser Einverständnis schriftlich erklärt haben.
  • Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib-oder Rechtschreibfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
  • Unsere Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster- und Kostenvorschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder auf eine andere Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
  • Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Wenn wir keine Auftragsbestätigung erstellen, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.

Preise

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung.
  • Transport und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung ausgewiesen.

Preisänderungen

  • Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
  • Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen endsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
  • Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
  • Offensichtliche Irrtümer bei der Preisabgabe in Angeboten und Auftragsbestätigungen verpflichten uns nicht, zu diesen Preisen zu liefern.

Lieferzeit, Lieferfrist, Lieferumfang

  • Liefertermine- und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn unsere diesbezügliche, ausdrückliche Erklärung erfolgt ist.
  • Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
  • Die vorbezeichneten Umstände sind auch von uns nicht zu vertreten, wenn sie währen eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
  • Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
  • Der Umfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
  • Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Verpackung und Versand

  • Die Wahl des Beförderungsweges und der Verpackungsart behalten wir uns vor. Diese erfolgt nach bestem Ermessen.
  • Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Annahme, Gefahrenübergang

  • Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
  • Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tagen vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
  • Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person oder Unternehmer übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
  • Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

Zahlung

  • Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen netto fällig und zahlbar.
  • Zahlt der Besteller innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, wird ein Skontoabzug von 2% eingeräumt.
  • Ein Skontoabzug ist jedoch nur dann zulässig, wenn bei der Zahlung alle Rechnungen des Bestellers uns gegenüber beglichen sind, deren Ausstellungsdatum mehr als 45 Tage zurückliegen.
  • Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.

Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
  • Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch und gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
  • Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.
  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  • Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
  • Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Verzugszinsen berechnen wir mit 3 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz/Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Sind sie höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
  • Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

Werkzeuge

Sämtliche Werkzeuge bleiben unser Eigentum, ungeachtet des dafür vom Besteller zu tragenden Kostenanteils. Dies gilt auch, wenn in der Korrespondenz anstelle von Werkzeugkostenanteilen nur Formkosten oder Werkzeugkosten erwähnt werden.

Beanstandungen und Gewährleistung

  • Beanstandungen müssen uns vom Besteller unverzüglich nach Erhalt der Liefergegenstände so vollständig angezeigt werden, dass wir die Berechtigung der betreffenden Rüge einwandfrei nachprüfen können.
  • Soweit wir eine Beanstandung an den Liefergegenständen zu vertreten haben, übernehmen wir in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
  • Während eines Zeitraumes von zwölf Monaten nach Übernahm des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Mangel nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung eine Minderung (Herabsetzung der Vergütung) vereinbaren oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Das gleiche gilt für Abweichungen in den Maßen und nach technischen Daten im Rahmen der für diese Warenart zulässigen und üblichen Toleranzen (Toleranz nach gültiger Werksnorm)
  • Der Besteller ist verpflichtet, sich über die technischen Parameter und Eigenschaften der bestellen Ware zu informieren.

Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf eine Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz für fehlerhafte Produkte bleiben unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort ist Staßfurt. Für die Lieferung kann etwas anderes vereinbart werden.
  • Bei allem sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz der Firma des Bestellers zu klagen.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschuss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seine Firmensitz im Ausland hat.

Sonstiges

  • Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt

Anmerkung

Die Übersetzung dient nur der inhaltlichen Vermittlung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundlage jedes Auftrages ist immer die deutsche AGB-Fassung.